Mein Ansatzpunkt:
Wenn die Kontingent-Regelung in den Durchführungsbestimmungen festgelegt ist, ist sie auch weniger leicht zu kippen als das derzeit im BEV-Bereich durch einen Handzeichen-Beschluss während einer Ligentagung gefasstes Gentleman-Agreement ...
Aber gut, letztlich ist der derzeit gültige Passus ("nur ein Berufsspieler erlaubt") ja auch eine Regelung .... die halt kaum jemand einhält bzw. offenbar immer mehr Vereinen nicht weit genug geht ...