Alles anzeigenDie aber jedes Jahr neu besprochen wird und die trotzdem kaum umsetzbar sein wird wenn sich jemand nicht dran hält . Aber da drehen wir uns halt im Kreis.
Diese Diskussion wird wohl auch dann erst Enden wenn ein Verein sich nicht dran hält, der BEV tatsächlich sanktioniert , der Verein klagt und gewinnt.
Was doch eigentlich wenig sinnvoll ist.
Und die Debatte darum wird sich auch nicht ändern, also WENN ich als Verband oder Liga unter dem Hintergrund das man "Angst" um den Nachwuchs hat etwas verändern will, bleibe ich weiter der Meinung das man dies könnte mit der Verknüpfung.
JA auch hier würde es für Vereine Probleme geben wenn sie die dann evtl geforderten U20 Spieler nicht bekommen.
Aber das war doch bei Einführung der Nachwuchsmannschaftenregelung im Bezug auf Ligazulassung auch nicht anders, weshalb es Vilshofen ja jetzt "zerlegt" hat.
Warum sollte so ein Problem dann für einen Bayernligisten dann auf einmal nicht gestellt werden dürfen ?
Die Mehrheit sollte sich da eigentlich schon gegen einen Verein durchsetzen können, und sei es dadurch, das man bei diesem einen Verein einfach nicht antritt.
Der BEV wird bei Verstößen gegen die Selbstverpflichtung kaum einschreiten (können), aber er kann bei Nichtantritt auf eine weiche Linie,, ganz nach Vorschrift, gegen die verfehlenden Vereine vorgehen.
Ich bin sehr für die Nachwuchsförderung, möglicherweise läßt sich darüber etwas steuern, trotzdem bin ich nach wie vor der Meinung, das man sich in der Bayernliga, eigentlich auch in den niedrigeren Ligen auf eine freiwillige Beschränkung einigen sollte.
Speziell in der Bayernliga dürfte es für jeden aufstiegswilligen Verein, der mit mehr als 2 TK-Soielern den Aufstieg erreicht in der OL sehr schwer werden.
Das man auch mit nur 2 TK-Spielern aus der Landesliga in die Bayernliga aufsteigen kann, haben ja auch einige Vereine schon gezeigt, z.B. Buchloe.